Die Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) bewertet, ob neue Energieanlagen sicher ans Stromnetz angeschlossen werden können – ein Muss für PV, Speicher & Ladeinfrastruktur.
Die Netzverträglichkeitsprüfung (NVP) ist ein technischer und rechtlich erforderlicher Prüfprozess durch den Netzbetreiber, der klärt, ob und unter welchen Bedingungen eine geplante Stromerzeugungs- oder Speicheranlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden kann, ohne die Netzsicherheit oder -stabilität zu gefährden.
Sobald ein Unternehmen oder Projektentwickler einen Netzanschluss für eine neue Anlage beantragt (z. B. PV-Anlage, Batteriespeicher, BHKW), prüft der Netzbetreiber die Auswirkungen auf das bestehende Netz. Im Rahmen der NVP wird analysiert: Gibt es am Netzverknüpfungspunkt ausreichende Anschlusskapazität? Welche technischen Rückwirkungen auf Spannung, Frequenz oder Schutzsysteme sind zu erwarten? Müssen Netzverstärkungsmaßnahmen (z. B. Trafotausch, Leitungserweiterung) durchgeführt werden? Je nach Ergebnis wird die Anlage zugelassen, eingeschränkt (z. B. mit Einspeisemanagement) oder abgelehnt – ggf. mit einem Alternativvorschlag.
Die Netzverträglichkeitsprüfung ist ein zwingender Planungsschritt bei neuen Energieanlagen mit Netzanbindung. Sie stellt sicher, dass Stromerzeugung und Rückspeisung ohne Gefährdung der Netzstabilität erfolgen. Für Unternehmen mit PV-, Speicher- oder Ladeprojekten ist sie entscheidend für Genehmigung, Bauzeit, Kostenschätzung und Förderfähigkeit. Eine frühzeitige Einbindung des Netzbetreibers beschleunigt die Projektabwicklung erheblich.
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