Netzeinspeisung bezeichnet die Übergabe von selbst erzeugtem Strom ins öffentliche Netz – zentral für EEG-Vergütung, PPA-Modelle und Stromhandel.
Netzeinspeisung bezeichnet den Vorgang, bei dem elektrischer Strom aus einer dezentralen Erzeugungsanlage – z. B. einer Photovoltaikanlage oder einem Batteriespeicher – in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die eingespeiste Energie steht dann dem allgemeinen Strommarkt zur Verfügung.
Über ein Einspeisegerät (z. B. Wechselrichter) wird der erzeugte Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom umgewandelt und in das Stromnetz eingespeist. Ein spezieller Zähler erfasst die eingespeiste Menge (kWh). Die Einspeisung erfolgt je nach Anlagentyp nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), über ein Power Purchase Agreement (PPA) oder in Kombination mit Eigenverbrauch und Vergütung. Die Einspeisung kann kontinuierlich, zeitgesteuert oder regelbar erfolgen – etwa in Reaktion auf Netzsignale.
Die Netzeinspeisung ist ein zentraler Bestandteil dezentraler Energiekonzepte. Sie ermöglicht es, selbst erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen – sei es über gesetzliche Vergütung, Direktvermarktung oder als Teil flexibler Geschäftsmodelle. Für Unternehmen ist sie besonders dann interessant, wenn Stromüberschüsse entstehen oder der Speicher als Handelsplattform dient.
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