Die Marktprämie gleicht Vergütung und Börsenpreis aus – Schlüsselmechanismus im EEG zur Direktvermarktung erneuerbarer Energien.
Die Marktprämie ist ein zentraler Bestandteil des Direktvermarktungsmodells nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (förderfähiger Vergütungssatz) und dem tatsächlichen Marktwert des eingespeisten Stroms aus. Anlagenbetreiber verkaufen ihren Strom eigenständig an der Börse oder über einen Direktvermarkter – erhalten aber zusätzlich die Marktprämie vom Netzbetreiber.
Statt den erzeugten Strom zu einem fixen Einspeisetarif vergütet zu bekommen (klassische EEG-Förderung), wird der Strom direkt am Markt verkauft (z. B. Spotmarkt der EPEX-Börse). Liegt der Marktpreis unter dem anzulegenden Wert, wird die Differenz als Marktprämie ausgezahlt. Liegt der Marktpreis darüber, profitiert der Anlagenbetreiber zusätzlich. Dadurch entsteht ein Anreiz für marktorientierte Erzeugung und Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt.
Die Marktprämie ist ein zentrales Instrument der Energiewende, das die Marktintegration erneuerbarer Energien fördert. Sie ermöglicht wirtschaftlich planbare Einnahmen für Anlagenbetreiber, während der Strom direkt vermarktet wird. Für Unternehmen mit großen PV-Anlagen oder neuen EE-Projekten ist die Marktprämie in der Direktvermarktung ein wichtiger Bestandteil der Erlösstruktur – insbesondere im Zusammenspiel mit PPA-Modellen, Batteriespeichern und Energiehandel.
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