Individuelle Netzentgelte senken Stromkosten energieintensiver Unternehmen bei konstantem Verbrauch – rechtlich geregelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV.
Individuelle Netzentgelte sind reduzierte Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes, die bestimmten energieintensiven Unternehmen gewährt werden können. Sie ersetzen die standardisierten Netzentgelte und sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromkostenintensiver Industrien erhalten, wenn deren Strombezug besonders konstant oder netzentlastend erfolgt.
Die Möglichkeit zur Vereinbarung individueller Netzentgelte ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Satz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie erfordert eine direkte Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, die genehmigungspflichtig ist (i. d. R. durch die Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörden).
Individuelle Netzentgelte bieten erhebliches Einsparpotenzial für stromintensive Unternehmen mit konstantem Verbrauchsverhalten. Sie erfordern allerdings eine genaue Planung, transparente Lastgangdaten und eine enge Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Für Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können sie ein zentraler Baustein zur Senkung der Energiekosten und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sein.
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