Individuelle Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte senken Stromkosten energieintensiver Unternehmen bei konstantem Verbrauch – rechtlich geregelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV.

Individuelle Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte sind reduzierte Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes, die bestimmten energieintensiven Unternehmen gewährt werden können. Sie ersetzen die standardisierten Netzentgelte und sollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromkostenintensiver Industrien erhalten, wenn deren Strombezug besonders konstant oder netzentlastend erfolgt.

Rechtsgrundlage:

Die Möglichkeit zur Vereinbarung individueller Netzentgelte ergibt sich aus § 19 Abs. 2 Satz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie erfordert eine direkte Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, die genehmigungspflichtig ist (i. d. R. durch die Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörden).

Funktionsweise:

  • Ein Unternehmen stellt einen Antrag beim Netzbetreiber und weist dabei nach, dass es die Voraussetzungen erfüllt.
  • Insbesondere muss der Strombezug gleichmäßig über das Jahr verteilt sein – ein hoher Jahresnutzungsgrad der Anschlussleistung ist entscheidend.
  • Alternativ kann die sogenannte atypische Netznutzung angemeldet werden, bei der Lastspitzen in festgelegten Hochlastzeitfenstern minimiert werden.
  • Das individuelle Netzentgelt wird dann auf Basis der tatsächlichen Netznutzung berechnet und ist oft deutlich niedriger als das pauschale Netzentgelt für vergleichbare Anschlusswerte.

Typische Anwendungen:

  • Energieintensive Industrieunternehmen mit sehr hohem und konstantem Stromverbrauch
  • Großabnehmer mit 24/7-Betrieb (z. B. Stahlwerke, Aluminium, Chemie, Grundstoffindustrie)
  • Voraussetzung für Befreiung oder Reduzierung weiterer Umlagen (z. B. § 19-Umlage)

Wichtige Kennzahlen:

  • Jahresbenutzungsdauer (h): Muss regelmäßig über 7000 Stunden liegen
  • Spitzenlastvermeidung: Konstantes Verbrauchsprofil erforderlich
  • Nachweis durch Lastgangmessung: Messung im 15-Minuten-Takt erforderlich
  • Antragsfristen: In der Regel jährlich bis 30. September
  • Prüfung durch Regulierungsbehörde: Auf Grundlage von Daten und Netzwirkung

Zusammenfassung:

Individuelle Netzentgelte bieten erhebliches Einsparpotenzial für stromintensive Unternehmen mit konstantem Verbrauchsverhalten. Sie erfordern allerdings eine genaue Planung, transparente Lastgangdaten und eine enge Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Für Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können sie ein zentraler Baustein zur Senkung der Energiekosten und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sein.

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