Das EEG regelt die Förderung von erneuerbarem Strom in Deutschland – mit festen Vergütungen, Ausschreibungen und Anreizen für Investitionen in grüne Energie.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale gesetzliche Regelwerk zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland. Es legt fest, wie Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- und anderen Anlagen für eingespeisten Strom vergütet werden und schafft stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in grüne Energien.
Das EEG garantiert den Betreibern eine feste Einspeisevergütung oder Marktprämie pro eingespeister Kilowattstunde Strom über einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. 20 Jahre). Die Vergütung wird über eine Umlage (die sog. EEG-Umlage, inzwischen weitgehend abgeschafft) finanziert. Für neue Anlagen gelten zunehmend Ausschreibungsverfahren, in denen sich die Betreiber um Förderhöhen bewerben müssen. Auch Eigenverbrauch und Direktvermarktung sind im EEG geregelt.
Photovoltaikanlagen auf Dächern von Privathäusern oder Gewerbeimmobilien
Freiflächenanlagen im ländlichen Raum
Windkraftanlagen an Land (Onshore) oder auf See (Offshore)
Biogas- und Wasserkraftwerke zur Grundlastversorgung
Kombination von EEG-Vergütung mit Eigenverbrauch oder Batteriespeicherung
Einspeisevergütung (ct/kWh): Höhe der staatlich zugesicherten Vergütung
Degression: Jährliche Absenkung der Vergütung für Neuanlagen
Ausschreibungsvolumen: Strommenge, die jährlich im Wettbewerb vergeben wird
Marktprämie: Differenz zwischen Marktwert und garantierter EEG-Vergütung
Das EEG war entscheidend für den raschen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Es bietet Betreibern langfristige Planungssicherheit und fördert die wirtschaftliche Nutzung von Solar-, Wind- und anderen regenerativen Quellen.
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