Dienstbarkeiten sichern langfristige Nutzungsrechte an Grundstücken für PV, Speicher oder Leitungen – rechtlich verbindlich per Grundbucheintrag.
Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes beschränktes dingliches Recht, das einem Berechtigten die Nutzung eines Grundstücks in bestimmter Weise erlaubt oder dem Eigentümer bestimmte Nutzungen untersagt. Im Kontext von Energieprojekten – etwa Photovoltaik- oder Batteriespeicheranlagen – dient die Dienstbarkeit der rechtlichen Absicherung von Nutzungs-, Leitungs- oder Zugangsrechten zugunsten eines Dritten.
Dienstbarkeiten entstehen durch vertragliche Vereinbarung und werden im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen (§ 1018 ff. BGB). Es gibt verschiedene Formen:
Die Dienstbarkeit bleibt auch bei Eigentümerwechsel bestehen und schafft rechtliche Planungssicherheit für langfristige Projekte.
Dienstbarkeiten sind ein zentrales Instrument zur rechtlichen Sicherung langfristiger Nutzungsrechte an Grundstücken – etwa für den Betrieb von PV-Anlagen, Speicherlösungen oder Energieinfrastruktur. Sie schaffen Klarheit und Absicherung für Investoren, Betreiber und Eigentümer und bilden die juristische Grundlage für viele dezentrale Energieprojekte im Gewerbe- und Immobilienbereich.
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